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St. Leon-Rot – 24-Jähriger wegen Gewaltdelikt in St. Leon Rot auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg einstweilen untergebracht

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St. Leon-Rot/Rhein-Neckar-Kreis/Metropolregion Rhein-Neckar. Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Polizeipräsidiums Mannheim. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg wurde ein Unterbringungsbefehl gegen einen 24-jährigen Mann erlassen, der am vergangenen Samstag gegen 15:30 Uhr in einer Obdachlosenunterkunft in St. Leon-Rot einen 33-jährigen Mitbewohner mit einem Messer verletzte. Im Verlauf eines nach derzeitigem Ermittlungsstand von dem späteren Beschuldigten provozierten Streitgesprächs mit dem 33-Jährigen soll der Beschuldigte ein Küchenmesser gezogen und damit dem Geschädigten in den Hals gestochen haben. Das Opfer soll hierdurch allerdings nur eine oberflächliche Wunde erlitten haben. Es soll sich zur Wehr gesetzt und der Beschuldigte daraufhin von ihm ab- und die Tatörtlichkeit verlassen haben. Der Geschädigte verständigte hierauf die Polizei, welche den Beschuldigten in der Nähe des Tatortes festnahm. Bei der Festnahme ergaben sich deutliche Hinweise auf eine psychische Erkrankung des Beschuldigten, weshalb dieser einem Arzt vorgestellt wurde. Die Erkrankung könnte ursächlich für die Tat gewesen sein.

Zum Zeitpunkt der ersten polizeilichen Maßnahmen stand außerdem die Möglichkeit im Raum, dass sich eine weitere Person an dem Messerangriff beteiligt haben und anschließend geflohen sein könnte. Um diese Person zu suchen, kam unter anderem ein Polizeihubschrauber zum Einsatz. Nachdem die Möglichkeit, es habe einen weiteren Tatbeteiligten gegeben, ausgeschlossen werden konnte, wurden die Suchmaßnahmen beendet. Das Tatopfer wurde zur weiteren medizinischen Behandlung in ein Krankenhaus eingeliefert, wo es nach der ambulanten Behandlung entlassen werden konnte. Am 30.06.24 wurde der Beschuldigte der Haftrichterin des Amtsgerichts Heidelberg vorgeführt. Diese erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg gegen den 24-Jährigen auf Grund der angenommenen Gefährlichkeit des Beschuldigten einen Unterbringungsbefehl und setzte diesen in Vollzug. Im Anschluss wurde der Beschuldigte in der forensischen Abteilung eines psychiatrischen Krankenhauses untergebracht.

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Heidelberg und der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg dauern an.

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