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Frankenthal – Bescheide für wiederkehrende Ausbaubeiträge werden versandt

Frankenthal/Metropolregion Rhein-Neckar -Bescheide für wiederkehrende Ausbaubeiträge werden derzeit versandt – Erhebung für das Jahr 2007

Die Stadt Frankenthal (Pfalz) erhebt seit der Jahrtau-sendwende für ihren Ausbau von Verkehrsanlagen wie Geh- und Radwege sowie Straßen wiederkehrende Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz Rheinland-Pfalz.

Leitgedanke der Umstellung auf wiederkehrende Bei-träge – im Gegensatz zu einmaligen Anliegerbeiträgen – war die solidarische Verteilung der Ausbaukosten auf einen größeren Nutzerkreis. Die finanzielle Belastung im Hinblick auf einmalige Beiträge für die unmittelbaren Anlieger lag bereits damals so hoch, dass die Erhebung im Einzelfall völlig unverhältnismäßig erschien. Gleichwohl sind die Kommunen auf Grundlage der Gesetze verpflichtet, Beiträge für Erschließung und Ausbau von Verkehrsanlagen zu erheben; diesbezüglich besteht keine Wahlmöglichkeit.

Die Umstellung auf wiederkehrende Beiträge in der Stadt hat sich in den vergangenen Jahren als sehr erfolgreich dargestellt. Auch wenn durch die jährlich wiederkehrende Erhebung eine “Dauerbelastung” für die Eigentümer entstanden ist, hält sich diese in über-schaubaren Grenzen. Um die Belastung plan- und berechenbar zu halten, haben sich Stadtrat und Stadt-verwaltung bei der Festlegung der Bauprogramme für den Ausbau der Straßen daran orientiert, dass ein durchschnittlicher Beitragssatz von 0,05 € pro Quad-ratmeter beitragspflichtige Fläche beibehalten werden kann. Daher kommen auf einen Grundstückseigentü-mer, der sein Grundstück privat nutzt, im Durchschnitt pro Jahr zwischen ca. 40,00 bis ca. 80,00 € zu.

Durch die Umstellung der von 2000 bis 2006 geltenden 7 Abrechnungsgebiete auf eine Abrechnungseinheit auf Grundlage des Kommunalabgabengesetzes mussten ab 2008 die Grundstücksdaten vollständig überarbeitet werden. In der Zeit von 2007 bis 2011 wurden folglich keine jährlich wiederkehrenden Beiträge von den Eigentümern erhoben. Bei der grundlegenden Überarbeitung wurde mit den vorhandenen Personal-kapazitäten unter Einsatz neuer technischer Hilfsmittel jedes einzelne Grundstück geprüft und dessen beitragspflichtige Fläche mittels Feststellungsbescheid ermittelt und festgelegt. Diese umfangreichen Arbeiten konnten nun abgeschlossen werden.

Die letzte Beitragserhebung erfolgte 2007 für die Aus-baumaßnahmen, die in 2006 begonnen, durchgeführt oder abgeschlossen worden sind. Im aktuellen Be-scheid, der in diesen Tagen den Eigentümern zugeht, wird nun der wiederkehrende Ausbaubeitrag festge-setzt, der sich aus den Straßenausbaumaßnahmen im Jahre 2007 ergibt. Die einzelnen Verkehrsanlagen sowie die dazugehörigen Aufwände sind im Bescheid aufgeführt. Auch für diese Abrechnung konnte erreicht werden, dass die Stadt Frankenthal unter dem oben angeführten Durchschnittsbeitragssatz bleibt. Auf den nun vorhandenen Grundlagen kann künftig die Beitragserhebung wieder jährlich erfolgen.

Nähere Informationen zu den wiederkehrenden Aus-baubeiträgen sowie Beispiele für die rechnerische Er-mittlung der beitragspflichtigen Fläche eines Grundstückes sind auf den Internetseiten der Stadt unter www.frankenthal.de / Stadt und Bürger / Verwaltung / Steuern und Beiträge / wiederkehrende Ausbaubeiträge abrufbar.

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