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Mannheim – IHKs und Städtetag fordern verlässliche Grundlagen für Schulentwicklung

Mannheim / Metropolregion Rhein-Neckar – Stuttgart – Zwei-Säulen-System nicht gegen, sondern mit Realschulen schaffen – Die Industrie- und Handelskammern (IHKs) im Land und der Städtetag Baden-Württemberg fordern im Rahmen der regionalen Schulentwicklung verlässliche Grundlagen für die Gestaltung der künftigen Schullandschaft. „Wir begrüßen, dass die Landesregierung nun einen Gesetzentwurf für die Regionale Schulentwicklung vorgelegt hat“, so Professor Stefan Gläser, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Städtetags Baden-Württemberg. Andreas Richter, Hauptgeschäftsführer der IHK Region Stuttgart und Federführer Ausbildung der IHKs in Baden-Württemberg, betont: „Ziel des Gesetzes muss sein, dass die bestehende Unsicherheit bei allen Beteiligten – Schülern, Lehrern, Schulträgern und Wirtschaft – beseitigt wird.“
Die Voraussetzungen für eine gelingende Schulentwicklung seien aber ungünstig, solange die Landesregierung an ihrer bildungspolitischen Linie festhalte, so Richter. Das langfristig angestrebte Zweisäulenmodell habe nur eine Zukunft, wenn sich – neben der einen Säule Gymnasium – die andere Säule mit Realschule und Gemeinschaftsschule unter fairen Rahmenbedingungen entwickeln dürfe. Dazu sei es notwendig, dass beide Schularten auf Augenhöhe agierten. Benachteiligungen einer Schulart müssten vermieden werden. Neben der Ermöglichung des Hauptschulabschlusses an der Realschule bedeute dies vor allem eine Gleichbehandlung hinsichtlich Stundenzuweisung und Ganztagsangeboten.
Schulverbünde von Realschulen und Gemeinschaftsschulen könnten das Zusammenwachsen der Schularten fördern und die Entstehung einer zweiten Säule beschleunigen, schlägt Stefan Gläser vom Städtetag vor. Auch sollten Gemeinschaftsschulen mit bestehenden Gymnasien kooperieren. Eine eigenständige gymnasiale Oberstufe könne an den allermeisten Gemeinschafts¬schulen nicht eingerichtet werden, weil sie hierfür zu klein seien.
Für Richter ist wichtig, dass die beruflichen Schulen in enger Abstimmung mit der Wirtschaft weiter entwickelt würden. Mindestgrößen könnten nicht wie bei den allgemeinen Schulen feste Grenzen sein, sondern müssten flexibilisiert werden, damit die Besonderheiten der Fachklassenbildung für die einzelnen Ausbildungsberufe vor Ort angemessen berücksichtigt werden könnten. Bei jeder Verlegung von Fachklassen stünden die Attraktivität des betroffenen Ausbildungsberufes und die Ausbildungsbereitschaft der Betriebe auf dem Spiel – ganz abgesehen von der Frage der Finanzierung der Mehrkosten, wenn eine auswärtige Unterbringung der Auszubildenden notwendig wird.
Städtetag und IHKs unterstützen die Ziele der Landesregierung, allen Schülerinnen und Schülern in zumutbarer Entfernung die Erlangung des von ihnen gewünschten Bildungsabschlusses entsprechend ihren Begabungen und Fähigkeiten bei einem gleichzeitig effektiven und effizienten Ressourceneinsatz zu ermöglichen.

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