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Germersheim – Landkreis, Verbandsgemeinden und Städte im Kreis Germersheim schaffen Voraussetzungen für neue Windenergieanlagen

Germersheim/ Metropolregion Rhein-Neckar. Windenergieanlagen sind seit der Errichtung der ersten Anlagen in Schwegenheim und Minfeld im Jahr 2004 ein fester Bestandteil des Landschaftsbildes in der Region. Zwischenzeitlich drehen sich über den Äckern im Landkreis auf die drei Vorranggebiete konzentriert insgesamt 14 Anlagen mit einer Nennleistung von 21,5 Megawatt, die über 50 Prozent des aus erneuerbaren Energien erzeugten Strom im Landkreis generieren.

Die Errichtung zusätzlicher Anlagen wurde durch die, im Jahr 2006 zwischen den Verbandsgemeinden und Städten im Landkreis abgeschlossene „Interkommunale Vereinbarung zur Windenergienutzung“ eng auf die bestehenden Standorte bei Schwegenheim, bei Minfeld sowie auf dem Gollenberg zwischen Bellheim und Rülzheim beschränkt.

Nach den aktuellen Vorgaben des Landes soll der Strom nun bis 2030 bilanziell zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien gewonnen werden. Das bedeutet auch, dass der Stromertrag aus Windkraft erhöht werden muss. Hierzu sollen landesweit mindestens zwei Prozent der Fläche des Landes für die Nutzung durch Windenergie zur Verfügung gestellt werden.

Vor diesem Hintergrund bestand die Notwendigkeit sich intensiv mit der Weiterentwicklung der bestehenden Vereinbarung auseinanderzusetzen. „Bereits aus juristischer Sicht handelt es sich um eine sehr komplexe Materie“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel, „jedoch bestand die Herausforderung für die Kreisverwaltung vor allem darin, die sich aus rechtlicher Sicht ergebenden Möglichkeiten zu ermitteln und dann in Einklang mit den sehr unterschiedlichen Planungszielen der einzelnen Gemeinden zu bringen. Dass letztlich eine Einigung zwischen allen Beteiligten erzielt und eine Vereinbarung unterzeichnet werden konnte, betrachte ich als großen Erfolg.“

In der 1. Änderungsvereinbarung haben sich die Gemeinden auf eine angemessene Erweiterung der Flächen für Windkraftanlagen an geeigneten Standorten verständigt. Dabei werden wie in der Gemarkung Schwegenheim bestehende Flächen von bisher ca. 33 ha auf ca. 144 ha erweitert. Es kommen allerdings auch neu ausgewiesene Standorte in den Gemarkungen Knittelsheim, Hatzenbühl, Freckenfeld und Lustadt mit insgesamt rund 247 ha hinzu.

Mit der Unterzeichnung durch die Bürgermeister der Verbandsgemeinden Bellheim, Hagenbach, Jockgrim, Kandel, Lingenfeld und Rülzheim sowie der Städte Germersheim und Wörth Ende Dezember 2013 ist die Vereinbarung nun eine rechtsverbindliche Grundlage für die weitere Planung.

Damit sich die Windräder auch tatsächlich drehen können, ist es nun an den Gemeinden ihre Flächennutzungsplanungen an den Inhalt der Vereinbarung anzupassen. Einzelne Gemeinden haben die Zeit genutzt und die Verfahren bereits parallel zur Änderung der Vereinbarung vorangetrieben, allen voran die Verbandsgemeinde Jockgrim mit dem Windpark Hatzenbühl. Stimmt der Verbandsgemeinderat Jockgrim der Planung am 13. Januar zu, kann die Verbandsgemeinde unmittelbar danach die Genehmigung für den Flächennutzungsplan bei der Kreisverwaltung beantragen.

„Wir werden die Gemeinden auch in diesem Schritt aktiv unterstützen“, so Landrat Brechtel: „Ziel ist es den Gemeinden schnellstmöglich eine positive Genehmigungsentscheidung mitteilen zu können; selbstverständlich unter Einhaltung der geltenden gesetzlichen Regelungen.“

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