Viernheim / Metropolregion Rhein-Neckar – Das neue Erbrecht
Was? Vortrag mit Frau Ute Müllers, Rechtsanwältin, Viernheim
Wann? 11. Mai 2011, 19:30 Uhr
Wo? Hotel Post, Besprechungsraum, Luisenstr. 3, 68519 Viernheim
Nach der Reform des Erbrechts und des Erbschaftssteuerrechts sollte jeder die inhaltliche Gestaltung seiner Vermögensnachfolge neu überdenken.
Vor allem das Pflichtteilsrecht sowie steuerliche Aspekte eröffnen nunmehr dem Bürger neue Betrachtungsweisen und Möglichkeiten, seinen letzten Willen sinnvoll zu regeln. Dieser Vortrag befasst sich mit den wichtigsten Änderungen und den praktischen Auswirkungen der Reform und möchte Anregungen und Gestaltungstipps geben bezüglich neuer Erbschaftssteuer, dem Vererben von Unternehmen, dem „Enterben“ von Verwandten sowie den neu eingeführten Gründen für eine Pflichtteilsentziehung. Außerdem wird erläutert, ob und wie nach jetziger Rechtslage Geschenke zu Lebzeiten auf das Erbe angerechnet werden, ob und in welcher Höhe Pflegeleistungen vor dem Tod vergütet werden und wie man als Erbe von den Möglichkeiten Gebrauch machen kann, Geldansprüche an andere Angehörige nicht sofort auszahlen zu müssen.
Ute Müllers hat Rechtswissenschaften an der Universität Mannheim studiert.
Seit 1995 berät und betreut sie als Rechtsanwältin Mandanten in zivil- und strafrechtlichen Belangen. Im Jahr 2005 wurde sie zur Notarin mit Amtssitz in Viernheim ernannt. Einer ihrer Tätigkeitsschwerpunkte ist das Erbrecht. Dass sie sowie ihre Mitarbeiterinnen zwecks Beibehaltung der entsprechenden Fachkompetenz kontinuierlich an Lehrgängen und Fortbildungsmaßnahmen zur beruflichen Weiterbildung teilnehmen, ist selbstverständlich. Außerdem ist sie mit Vorträgen im Rahmen von Informationsveranstaltungen und mit der Veröffentlichung von Beiträgen zu aktuellen rechtlichen Themen befasst.
Die Kanzleiräume sind zentral in der Viernheimer Innenstadt gelegen.
Eintritt FREI!
Hotline: Frauenbüro Viernheim; 06204/988-361
www.viernheim.de/veranstaltungskal.0.html