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Neustadt- Fortbildung der Polizei

Neustadt- Fortbildung des Schwerverkehrskontrolltrupps mit anschließender Kontrolle
Am 09 u. 10.02.10 führte der Schwerverkehrskontrolltrupp der Polizeidirektion Neustadt eine Fortbildung im Rahmen eines Workshops in Altleiningen mit anschließendem praktischem Teil auf der B 271 bei Bockenheim durch.
Der theoretische Teil am ersten Tag bestand aus der Schulung der 27 teilnehmenden Kontrollkräfte aus dem Bereich Polizei, Zoll und Gewerbeaufsicht in den Themenbereichen:
 
1)         Aufgaben des Zoll bei der Kontrolle – Referent:   Zollamtsrat Robert Ott
             Hauptzollamt Saarbrücken
 
 2)         Sozialvorschriften – Lenk- und Ruhezeiten (analoges und digitales      Kontrollgerät)
              Referent:        Rainer Roth
              Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd
              Regionalstelle für Gewerbeaufsicht
 
3)         Ladungssicherung    Kraft- und Formschluss ( verschiedene Sicherungsmethoden)
             Referent:        Polizeikommissar Mario Heinrich
             Polizeiinspektion Bad Dürkheim
 
 4)         neue Berufskraftfahrerrichtlinienen     Referent:     Polizeioberkommissar Dietmar Jacobs
              Leiter des Schwerverkehrskontrolltrupps der Polizeidirektion Neustadt
 
 Der praktische Teil, eine Schwerverkehrskontrolle, wurde am zweiten Tag auf der B 271 in Bockenheim zusammen   mit Kontrollkräften der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (Regionalstelle für Gewerbeaufsicht) und des Hauptzollamtes Saarbrücken durchgeführt.
 
                                  
An der Kontrollstelle konnten 52 Fahrzeugeinheiten überprüft werden.
Während nur geringere Verstöße gegen die Sozialvorschriften auffällig waren,
 
beanstandeten die Polizeibeamten 11 Fälle nicht ausreichender Ladungssicherung mit sich anschließender Nachsicherung des Ladegutes.
 
 „Schwarzarbeit“
Der Einsatz eines Kontrollteams des Hauptzollamtes Saarbrücken- Finanzkontrolle Schwarzarbeit – bewährte sich.
Die Zöllner deckten insgesamt 4 Fälle der Leistungserschleichung/ Sozialversicherungsbetruges auf. (Straftaten gem. §§ 263 und 266 Strafgesetzbuch)
Weiterhin kamen drei Arbeitgeber ihrer Hinweispflicht ihren Fahrern gegenüber, einen gültigen Ausweis mitzuführen, nicht nach.
Hier handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die 100,- Euro Bußgeld belegt ist.
Das Nichtmitführen des Ausweises wurde mit 35,- Euro verwarnt.
 
 Das Durchfahrtsverbot der B 271 wurde in zwei Fällen missachtet.
Die Beanstandungsquote lag bei annähernd 75 %.
 
 
 
 
 
 
 
 

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